Standesamtliche Trauung

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Standesamt
Eheschließung im Standesamt
Der Weg zur Ehe führt ins Standesamt. Schon vor der Trauung sollte das Brautpaar dort persönlich zur Anmeldung der Eheschließung erscheinen. Sollte einer der beiden Partner verhindert sein, so kann er dem anderen eine Erklärung mit seinem Heiratswillen mitgeben.
Entsprechende Formulare gibt es beim Standesamt.

Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor der Hochzeit und nur dort möglich, wo einer der beiden Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Sollte das Wunschstandesamt jedoch ein anderes sein, kann eine Überweisung dorthin beantragt werden. Auch vor der Ehe macht die Bürokratie nicht halt- einige Unterlagen werden für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt und sind zum Teil auch mit Kosten verbunden.





Folgende Papiere werden für die standesamtliche Trauung in Deutschland benötigt:


Sind beide Partner volljährig, deutsche Staatsbürger, noch nicht verheiratet und haben keine Kinder:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eine Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (darf nicht älter als sechs Monate sein; beim Standesamt am Wohnort der Eltern erhältlich)
  • Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz
  • falls im Ausland geboren: Geburtsurkunde mit Elternangabe
  • Soll ein Titel in Personenstandsbücher eingetragen werden: z.B. Promotionsurkunde oder Diplomzeugnis


Zusätzlich, wenn ein Partner minderjährig ist:

  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten


Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk bzw. der früheren Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk
  • aktuelle Abstammungsurkunde


Zusätzlich, wenn ein Partner Ausländer ist:

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Weitere Unterlagen müssen mit dem zuständigen Standesamt abgeklärt werden, da dabei auf das jeweilige Heimatrecht des ausländischen Partners eingegangen wird und somit die Voraussetzungen individuell verschieden sind.


Zusätzlich, wenn minderjährige Kinder da sind:

  • gemeinsames Kind: neu ausgestellte Abstammungsurkunde des Kindes
  • Kind aus früherer Ehe:
    • neu ausgestellte Abstammungsurkunde des Kindes
    • Sorgerechtsregelung

Sind alle nötigen Dokumente vorhanden, steht der Eheschließung nichts mehr im Weg. Die Gebühren fallen unterschiedlich aus. Sie sind von verschiedenen Faktoren abhängig, so zum Beispiel von der Anzahl der gewünschten Urkunden. In der Regel kann mit Kosten zwischen 50 und 170 Euro gerechnet werden.

Gebührentabelle:

  • Prüfung der Ehefähigkeit von zwei deutschen Partnern 33,00 Euro
  • Prüfung der Ehefähigkeit bei ausländischer Beteiligung 55,00 Euro
  • Erklärung zur Führung eines Doppelnamens 17,00 Euro
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch 8,00 Euro
  • Heirats-, Geburts- und Abstammungsurkunde (erstes Exemplar) 7,00 Euro
  • Weitere Exemplare solcher Urkunden 3,50 Euro


Standesamt
Amtsstube Standesamt
Die Orte, an denen standesamtliche Trauungen vollzogen werden, können durchaus von einer feierlichen Atmosphäre geprägt sein.
Viele Standesämter bieten Hochzeitsfeiern in Burgen oder auch im Freien z.B. in Schlossgärten an. Der Trautermin wird mit dem Standesamt vereinbart.
Soll die Eheschließung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, z.B. am Samstag, stattfinden, muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden.


Der Ablauf der Zeremonie beginnt mit der Aufnahme der Personalien vom Brautpaar. Darauf folgt die Traurede. Der Höhepunkt ist Jawort. Ohne dieses kann die Ehe nicht besiegelt werden. Darauf wird das Brautpaar für verheiratet erklärt und unterzeichnet zusammen mit den Trauzeugen (wenn vorhanden) die Heiratsurkunde. Die Dauer der eigentlichen Trauung beträgt ca. 10-20 Minuten, doch besteht meist die Möglichkeit die Feier durch Musik oder vorgelesenen Texten individueller zu gestalten.